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Qualitätszirkel „Schilddrüsennetz Ruhrgebiet“


Der QZ „Schilddrüsennetz Ruhrgebiet (SD RGB)“ ist eine Aktionsgemeinschaft approbierter Ärzte mit ausgewiesener großer Erfahrung bei der Versorgung von Schilddrüsenkrankheiten ( z.B. abgeschlossene Weiterbildung in Nuklearmedizin oder Endokrinologie, Versorgung von Schilddrüsenpatienten als Kerngebiet der ärztlichen Tätigkeit) mit den Zielen

  • Prävention, Früherkennung und patientenorientierte Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
  • Modifikation bestehender Leitlinien, die die besonderen Bedürfnisse der Menschen im Ruhrgebiet berücksichtigen
  • Analyse der Ergebnisse besonders definierter Therapieformen
  • Pflege der Schnittstelle Krankenhaus / Praxis
  • Regelmäßige Treffen nach Absprache ( montags 18.00h )
  • Interne Diskussion problematischer Kasuistiken
  • Interne Fortbildung mit geladenen Referenten
  • Externe Kommunikation erarbeiteter und von den Mitgliedern garantierter Qualitätsstandards
  • Finanzielle Unabhängigkeit
  • Kooperation mit der ärztlichen Selbstverwaltung und den Kostenträgern der GKV

Zur Koordinierung dieser Aufgaben geben sich die Mitglieder der SD RGB dieses Statut


§ 1 Mitgliedschaft
  1. Mitglieder des QZ SD RGB können auf Antrag Fachärzte/-ärztinnen im KV-Bereich Essen/Duisburg/Oberhausen sein mit abgeschlossener Weiterbildung Im Fach Nuklearmedizin oder Endokrinologie bzw. bei relevantem Umfang der ärztlichen Tätigkeit zur Versorgung von Schilddrüsenpatienten.
  2. Institutionen, die nachhaltig zur Umsetzung der Ziele des SD RGB beitragen wollen, können den beobachtenden Gaststatus beantragen.

§ 2 Organe

Organe des QZ SD RGB sind:
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 3 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des SD RGB. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich einberufen. Der Einberufung ist die Tagesordnung beizufügen. Sollen Beschlüsse gefasst werden, ist das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Über Themen, die nicht auf der Tagesordnung sind, können nur dann Beschlüsse gefasst werden, wenn ihre Dringlichkeit festgestellt wird. Hierüber ist durch die Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu entscheiden.


§ 4 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
  2. Die Vorsitzenden werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am ersten Tage des der Wahl folgenden Monats. Die Vorsitzenden sind einzeln zu wählen. Die Wahl hat vor Ablauf der Amtszeit auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung zu erfolgen. Scheidet ein gewähltes Vorstandmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, findet die Nachwahl für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes auf der nächsten Mitgliederversammlung statt.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des SD RGB zur Erfüllung der im Statut formulierten Ziele.

§ 5 Gründung

Der QZ wurde gegründet am 23.10.2006 mit den Gründungsmitgliedern

Dr. Blum, Mühlheim
Dr. Brandt-Mainz, Essen
Dr. Deutsch, Mühlheim
PD Dr.Eising,Essen
Dr. Gerhards, Essen
PD Dr. Görges, Duisburg
Prof. Dr. Hoegerle, Oberhausen
Dr. Kanja, Duisburg
Dr. Keweloh, Essen
Dr. Lederbogen, Essen
Prof. Dr. Mahlstedt, Essen
PD Dr. Moka, Essen
Prof. Dr. Pink, Essen
Dr. Quadbeck, Essen

Am 20.11.2006 wurden einstimmig gewählt: Prof. Mahlstedt (Vorsitzender) und Dr. Lederbogen (Stellvertreter).


§ 6 Auflösung

Die Struktur eines QZ wurde von den Gründungsmitgliedern gewählt, um die im Statut formulierten Aufgaben unverzüglich angehen zu können. Der Übergang in eine andere öffentlich rechtliche Struktur bleibt vorbehalten.